Logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen sowie Maßnahmen zur Prävention.
Praxis für Logopädie Julia Franke –
Ihre Praxis am Klinikum Ernst von Bergmann

Patienteninformation
Die Ergebnisse der logopädischen Untersuchung in Verbindung mit dem ärztlichen Befund bilden die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethode.
Verordnungen
Eine Verordnung für eine logopädische Behandlung kann nur ärztlich erfolgen. Bei Unsicherheiten, ob Sie oder Angehörige eine logopädische Therapie benötigen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Je nach Störungsbild verordnen unter anderem folgende medizinische Fachbereiche logopädische Therapie:
- Kinder- und Jugendmedizin
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde / Phoniatrie
- Neurologie
- Kieferorthopädie
- Allgemeinmedizin
Bitte denken Sie daran, dass die ärztlich ausgestellte Verordnung 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert und erneut beantragt werden muss. Die verordnenden Ärzte legen die Dauer und die Frequenz der Therapie fest und entscheidet ebenfalls, ob die Therapie in der Praxis oder im Hausbesuch stattfindet.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die logopädische Behandlung zählt zur medizinischen Grundversorgung. Daher übernimmt für gewöhnlich Ihre Krankenkasse die Kosten der Therapie.
Gesetzlich Versicherte sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zuzahlungsbefreit.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten gesetzlich Versicherte in der Regel als zuzahlungspflichtig.
Diese Zuzahlung beträgt 10 % der Therapiekosten (pro Verordnung) und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro (§ 61 SGB V – Zuzahlung).
Die Zuzahlung wird der behandelnden Logopädin von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen und erhöht nicht den Rezeptwert.
Die Zuzahlungen müssen höchstens bis zu 2 %, bei chronisch Kranken bis zu 1 %, des Bruttojahreseinkommens geleistet werden.
Bei Ihrer Krankenkasse können Sie unter Vorlage aller Zuzahlungsbelege eines Jahres einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Privat Versicherte erhalten vor Beginn der Therapie einen Therapievertrag.
Die privaten Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten einer logopädischen Therapie. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine Erstattung der Behandlungskosten.
