Herzlich willkommen
in der Praxis für Logopädie Julia Franke in Potsdam.

Praxis für Logopädie Julia Franke in Potsdam.

Patienteninformation

Logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen sowie Maßnahmen zur Prävention.

Die Ergebnisse der logopädischen Untersuchung in Verbindung mit dem ärztlichen Befund bilden die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethode.

Verordnungen

Eine Verordnung für eine logopädische Behandlung kann nur durch einen Arzt erfolgen. Bei Unsicherheiten, ob Sie oder Angehörige eine logopädische Therapie benötigen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Arzt. Je nach Störungsbild verordnen unter anderem folgende Ärzte logopädische Therapie:

  • Kinderärzte
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte / Phoniater
  • Neurologen
  • Kieferorthopäden
  • Allgemeinmediziner

Bitte denken Sie daran, dass die vom Arzt ausgestellte Verordnung 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert und erneut beantragt werden muss.
Der verordnende Arzt legt die Dauer und die Frequenz der Therapie fest und entscheidet ebenfalls, ob die Therapie in der Praxis oder im Hausbesuch stattfindet.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die logopädische Behandlung zählt zur medizinischen Grundversorgung. Daher übernimmt für gewöhnlich Ihre Krankenkasse die Kosten der Therapie.

Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zuzahlungsbefreit.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten gesetzlich versicherte Patienten in der Regel als zuzahlungspflichtig.
Diese Zuzahlung beträgt 10 % der Therapiekosten (pro Verordnung) und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro (§ 61 SGB V – Zuzahlung). Die Zuzahlung wird dem behandelnden Logopäden von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen und erhöht nicht den Rezeptwert.

Die Zuzahlungen müssen höchstens bis zu 2 %, bei chronisch Kranken bis zu 1 %, des Bruttojahreseinkommens geleistet werden.
Bei Ihrer Krankenkasse können Sie unter Vorlage aller Zuzahlungsbelege eines Jahres einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.

Privat versicherte Patienten erhalten vor Beginn der Therapie einen Therapievertrag.
Die privaten Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten einer logopädischen Therapie
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine Erstattung der Behandlungskosten.